Fahrräder und Schuhschränke
Wir erinnern nochmals daran, Fahrräder im Fahrradkeller abzustellen und nicht vor der Wohnungstür. Treppenhäuser sind Fluchtwege. Daher ist es durch die Brandschutzverordnung nicht gestattet, Fahrräder, Mobiliar oder Pflanzen im Treppenhaus aufzustellen.